Ihre Expertise für Rechtspsychologie
Als psychologische Sachverständige (M.Sc. Rechtspsychologie) erstelle ich Gutachten zu familienrechtlichen Fragestellungen.
Meine Arbeit orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Qualitätsstandards der Rechtspsychologie und verbindet methodische Sorgfalt mit einer wertschätzenden Haltung gegenüber allen Beteiligten.
Ich verfüge über fünf Jahre Berufserfahrung und arbeite in Anbindung an ein interdisziplinäres Fachteam mit psychologischer und rechtspsychologischer Expertise.
Außerdem bin ich Mitglied in der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV).
Objektiv. Wissenschaftlich fundiert. Transparent im Vorgehen.
"Mein Ziel ist es, durch methodische Sorgfalt und fachliche Integrität verlässliche Entscheidungsgrundlagen für das Gericht bereitzustellen."
Genug-Variante
Gefährdungsabgrenzung: Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsentzug, Rückführung
Best- Variante
Elterliche Sorge zwischen Eltern nach Trennung.
Umgänge
Ausweitung oder Ausschluss
Qualitätsstandards
1. Wissenschaftliche Fundierung
Meine Gutachten orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Rechtspsychologie und erfüllen die Gütekriterien psychologischer Forschung: Objektivität, Reliabilität und Validität.
2. Qualitätsstandards
Die Erstellung der Gutachten erfolgt auf Basis der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Familienrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019).
3. Neutralität und Unabhängigkeit
Das Neutralitätsgebot ist ein zentrales Prinzip meiner Arbeit. Alle Beteiligten werden in gleicher Weise gehört und berücksichtigt.Objektivität und Unvoreingenommenheit sind durch den methodischen Aufbau und die wissenschaftliche Fundierung der Begutachtung gewährleistet.

